Berechnung der Kfz-Steuer und der Kfz-Staatszusatzsteuer

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Der Dienst zur Berechnung der Kfz-Steuer und der Kfz-Staatszusatzsteuer ermöglicht es, den Betrag der einzuzahlenden Kfz-Steuer des Landes/der Region und, sofern geschuldet, der Kfz-Staatszusatzsteuer zu berechnen.

Es wird der ab dem 1. Tag des Folgemonats des Monats der Fälligkeit der letzten eingezahlten Kfz-Steuer zu zahlende Betrag berechnet.
Beispiel: Falls der Monat der Fälligkeit August ist, kann die Zahlung erst ab dem 1. September erfolgen.
Falls Sie die Berechnung für eine vorausgehende Zahlung durchführen möchten, können Sie dies in jenem Monat, in dem die derzeit gültige Kfz-Steuer fällig ist (mit Ausnahme von Dezember), durchführen, indem Sie den Menüpunkt Vorausgehende Zahlung wählen.

Falls die Zahlung der Kfz-Steuer bereits erfolgt ist, weist das Verfahren auf diesen Umstand hin. Es ist jedoch möglich, dass einige Zahlungen, die über nicht von ACI verwaltete Kanäle durchgeführt worden sind, noch nicht erfasst worden sind und folglich die Zahlung noch nicht aufscheint.

Nachdem die Kfz-Steuer berechnet worden ist, kann diese online über PagoPA eingezahlt werden. Dabei werden zusätzliche Kosten, die vom zum Zahlungszeitpunkt ausgewählten Zahlungsdienstleister (PSP) abhängen, angewandt.

Derzeit ist die Einzahlung für die Regionen Kalabrien und Venetien nicht möglich.


Falls für das Fahrzeug auch die Zahlung der Kfz-Staatszusatzsteuer erforderlich ist, wird der geschuldete Betrag zwar berechnet, kann aber nur mit dem Vordruck  „F24 Zahlungen mit Identifizierungsdaten" eingezahlt werden. Nach der Zahlung ist auch der entsprechende Dienst zur Bearbeitung des Einzahlungsmodells verfügbar.


Daten des Fahrzeuges und des Eigentümers
Einzahlungsart:
Art des Kraftfahrzeuges:
Wohnsitzregion oder -provinz des Eigentümers:
Kennzeichen: